Förderung
Finanzierungshilfen und Vernetzungsangebote zur Umsetzung von Wasserstoffprojekten
Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Förderungen. Unten finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote. Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.
Regionale Förderprogramme
Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern.
FÖRDER-ABC
Wie beantrage ich eine Förderung? Was ist eine Projektskizze? Was ist De-mininis? Und wer bekommt den KMU-Bonus? Wir erklären die wichtigsten Begriffe im Förder-ABC.
Förderprogramme – Schnellzugriff
Anlagen und Prozesse
Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
Forschung und Entwicklung
H2-Tankstellen und
Mobilität
Photovoltaik/
Erneuerbare Energien
Wärme
Themenoffen
Anlagen und Prozesse
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationspläne
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert: Unternehmen u.a.
Was wird gefördert: Erstellung eines Transformationsplans (inkl. CO2-Bilanzierung). Gefördert werden die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehenden externen Dienstleistungen (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.)
Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.
Erneuerbare Energien - Standard
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert: Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
BMUV-Umweltinnovationsprogramm
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung (KMU werden bevorzugt gefördert)
Was wird gefördert: großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert
Wie wird gefördert: Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW
Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
Klimaschutz und Energieeffizienz
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften z.B. Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 4: Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
o Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
Forschung und Entwicklung
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert: Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU
- zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
- für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert: KMU; im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Was wird gefördert: FuE-Vorhaben
Wie wird gefördert: Zuschuss
Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Foschung (BMBF)
Wer wird gefördert: KMU, mittelständische Unternehmen und im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert: FuE-Vorhaben mit materialwissenschaftlichen Fragstellungen und hohem Anwendungspotenzial in den Themenbereichen: Materialien für die Energietechnik Materialien, Materialien für Mobilität und Transport oder nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
Wie wird gefördert: Zuschuss
Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
Zentrales Innovationsprogramm (ZIM)
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert: KMU, weitere mittelständische Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen
Was wird gefördert: FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen (technologieoffen)
Wie wird gefördert: Zuschuss, max. 2,3 Mio. EUR für ein Gesamtprojekt
8. Energieforschungsprogramm
Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, angehörige der freien Berufe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gem. Art. 2 Nr. 83 AGVO sowie Vereine mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
Was wird gefördert: projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen in den genannten Themenbereichen. In Einzelfällen werden auch Studien gefördert.
Wie wird gefördert: Zuschuss
H2-Tankstellen und Mobilität
Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG
Was wird gefördert: Beschaffung von brennstoffzellen-betriebenen Neuspezialfahrzeugen; Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb
Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 50 % der förderfähigen Ausgaben; max. 350.000 Euro je Fahrzeug/insgesamt 1,4 Mio.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die entsprechend der EU-Taxonomie umgesetzt werden
Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 50. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Standardvariante – 268) bzw. ab 25. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Individualvariante – 269)
IKK – Nachhaltige Mobilität
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die gemäß der EU-Taxonomie umgesetzt werden
Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Jahr
Förderaufruf zur Einreichung von Projektvorschläge im Rahmen des Verkehrsprogramms - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe
Wer fördert: Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:
- Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
- Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
- Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen
Wie wird gefördert: Zuschuss
Hinweis: Vorschläge können bis zu einer von zwei Fristen eingereicht werden: 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025
Photovoltaik/Erneuerbare Energien
Klimaschutz und Energieeffizienz
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Niedersachsen Invest GRW
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
- Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
- CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %
Niedersachsen Invest EFRE
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
- Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
- CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %
Erneuerbare Energien - Standard
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wärme
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:
o Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt
o Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
o Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
o Modul 5 – Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.
o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen (Maßnahmen aus den Modulen 1 – 5).
Wie wird gefördert? Die Förderung wird im Rahmen von Wettbewerbsrunden verteilt. Gefördert werden die Projekte mit den höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz“). Die Förderquote liegt bei bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR/Projekt
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.
Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)
Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)
Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.
Erneuerbare Energien - Standard
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude
Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 10 Mio. EUR je Vorhaben
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Themenoffen
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert: Investitionen für Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
Wie wird gefördert: Darlehen
KfW-Umweltprogramm (240, 241)
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert: kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)
Was wird gefördert: Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen zur Versorgung von Schiffen mit Strom (wie zum Beispiel Landstromanlagen)
oder nachhaltigen alternativen Kraftstoffen (wie zum Beispiel grünen Wasserstoff), Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)
Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben.
Ab sofort: Bis zu 60% Tilgungszuschuss für „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert: Unternehmen und Konsortien
Was wird gefördert: Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1), Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2)
Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss (es gelten modul-spezifische Regelungen zur Höhe der Förderung)
Stand: Oktober 2024
Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.
Neele Birnbaum
Fachreferentin Förderung
0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de