Förderung

Finanzierungshilfen und Vernetzungsangebote zur Umsetzung von Wasserstoffprojekten

Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Förderungen. Unten finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene. Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

 

Regionale Förderprogramme

Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern.

Förder-ABC

Wie beantrage ich eine Förderung? Was ist eine Projektskizze? Was ist De-mininis? Und wer bekommt den KMU-Bonus? Wir erklären die wichtigsten Begriffe im Förder-ABC.

Niedersachsen

Region Hannover

Hannover Region H2 Invest

Wer fördert: Region Hannover

Wer wird gefördert: KMU gemäß der EU-Definition, die Durchführung ihres Vorhabens in einer Betriebsstätte bzw. Niederlassung innerhalb der Region Hannover planen sowie weitere Unternehmen, wenn diese einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1.000 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen und die Durchführung ihres Vorhabens in einer Betriebsstätte bzw. Niederlassung innerhalb der Region Hannover planen

Was wird gefördert: investive Vorhaben, die jeweils mindestens den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen und eines der folgenden Ziele adressieren: (De-)Zentrale Erzeugung von grünem Wasserstoff, Transport von grünem Wasserstoff, Speicherung von grünem Wasserstoff, Nutzung von grünem Wasserstoff oder Entwicklung, Herstellung, Wartung und Wiederverwertung von Komponenten sowie technischen Bauteilen für die Wasserstoffwirtschaft

Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 30.000 EUR

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Gebäude, Anlagen und Prozesse

Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert: Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Information inkl. der Präsentation der Förderung finden Sie bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und die Antragsunterlagen bei der NBank.

 

Forschung und Entwicklung

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen

 Was wird gefördert: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

 Wie wird gefördert: Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU

  • zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR

 

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Mobilität

Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Klimafreundliche Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 50 % (bzw. 60 % in der Region Lüneburg) der förderfähigen Ausgaben

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Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG

Was wird gefördert: Beschaffung von brennstoffzellen-betriebenen Neuspezialfahrzeugen; Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 50 %, aber höchstens 350.000 EUR je Fahrzeug

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Anschaffung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen, Regionalverband Großraum Braunschweig

Was wird gefördert: Beschaffung von Neufahrzeugen und optional die zugehörige Ladeinfrastruktur

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 60.000 EUR (zzgl. optionale Ladeinfrastruktur), abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune

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Deutschland

Gebäude, Anlagen und Prozesse

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationskonzepte

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

 Wer wird gefördert: Unternehmen

 Was wird gefördert: Erstellung eines Transformationskonzepts (inkl. CO2-Bilanzierung). Außerdem können Unternehmen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von EEW-Maßnahmen beantragen

Wie wird gefördert: Zuschuss von 50 % (60 % für KMU), max. 80.000 EUR je Konzept

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Dekarbonisierung in der Industrie

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: gewerbliche Unternehmen und Konsortien, wenn

  • sie am Europäischen Emissionshandelssystem (außer Energieversorger) teilnehmen und prozessbedingt Treibhausgasemissionen verursachen,
  • das antragstellende Unternehmen eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland hat und das Projekt in Deutschland umsetzt

Was wird gefördert: Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen, mit dem Potential, Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 70 %

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Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung (KMU werden bevorzugt gefördert)

Was wird gefördert: großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert

Wie wird gefördert: Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW

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Forschung und Entwicklung

KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: KMU; im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Was wird gefördert: FuE-Vorhaben in den Bereichen Energie- und Rohstoffeffizienz, Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement etc.

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

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KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Foschung (BMBF)

Wer wird gefördert: KMU, mittelständische Unternehmen und im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert: FuE-Vorhaben mit materialwissenschaftlichen Fragstellungen und hohem Anwendungspotenzial in den Themenbereichen: Materialien für die Energietechnik Materialien, Materialien für Mobilität und Transport oder nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

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Zentrales Innovationsprogramm (ZIM)

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: KMU, weitere mittelständische Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen

Was wird gefördert: FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen (technologieoffen)

Wie wird gefördert: Zuschuss, max. 2,3 Mio. EUR für ein Gesamtprojekt

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7. Energieforschungsprogramm

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Was wird gefördert: Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können, aus prioritären Handlungsfeldern

Wie wird gefördert: Zuschuss

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Forschung an Fachhochschulen – Kooperation mit Unternehmen (FH-Kooperativ)

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Wer wird gefördert: Fachhochschulen/Hochschulen der angewandten Wissenschaft

    Was wird gefördert: Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen der anwendungsorientierten Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Kooperation mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft

    Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 92,5 %

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    Mobilität

    Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge

    Wer fördert

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Wer wird gefördert:

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

    Was wird gefördert:

    Die Förderung unterstützt die Errichtung von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr für schwere Nutzfahrzeuge, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben.

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    Bundesförderung für den Bau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen in der Schifffahrt

    Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Wer wird gefördert: Unternehmen (juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

    Was wird gefördert: Investitionen in den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen, die bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland in Auftrag gegeben werden, wobei die Vergabe unter Einhaltung wettbewerblicher, transparenter, diskriminierungsfreier und auflagenfreier Bedingungen zu erfolgen hat (vgl. Art. 56b Abs. 7 AGVO)

    Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 40 % der beihilfefähigen Ausgaben

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    Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen

    Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden.

     Was wird gefördert:

    • Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte und Verfahren für Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden.
    • Die Entwicklung von Technologien und Prozessen zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen u.a. grünem Wasserstoff.
    • Hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen.
    • Sämtliche Kraftstoff-Erzeugungsstufen in der Konzept- und Verfahrensentwicklung.
    • Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Kraftstofferzeugung entlang der gesamten Erzeugungswertschöpfungskette.

     Wie wird gefördert: Zuschuss

     Hinweis: Einreichungsfrist für Skizzen im Rahmen des Förderaufrufs ist der 30. April 2023

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    Umstieg auf Busse mit alternativen Antrieben und der für den Betrieb erforderlichen Infrastruktur

    Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Wer wird gefördert: Verkehrsunternehmen, die ihre Busflotten zeitnah umstellen

    Was wird gefördert: Machbarkeitsstudien zur Umstellung auf batterieelektrische und brennstoffzellenbasierte Antriebe

    Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 70 %, max. 200.000 EUR (netto)

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    Hinweis: Anträge sind bis zum 28.02.2023 einzureichen

    Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

    Wer fördert: KfW Bankengruppe

    Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

    Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die entsprechend der EU-Taxonomie umgesetzt werden

    Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 50. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Standardvariante – 268) bzw. ab 25. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Individualvariante – 269)

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    IKK – Nachhaltige Mobilität

    Wer fördert: KfW Bankengruppe

    Wer wird gefördert: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

     Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die gemäß der EU-Taxonomie umgesetzt werden

    Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Jahr

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    Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II): Projekte zur Marktaktivierung von Wasserstoff und Brennstoffzellen

    Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Aktuelle Förderaufrufe:

    Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrssektor

    Wer wird gefördert: juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

    Was wird gefördert: Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich (nach Nummer 2.4 der Förderrichtlinie). Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 MW.

    Wie wird gefördert: Zuschuss

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    Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeuge

     Wer wird gefördert: Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

     Was wird gefördert: Der Aufbau von Wasserstoffbetankungsinfrastruktur im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeuge.

     Wie wird gefördert: Die Wasserstofftankstelle kann mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben ist Artikel 36a der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2021/1237 vom 23.07.2021) maßgeblich.

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    Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen

    Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Wer wird gefördert: Natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung werden und bei Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben

    Was wird gefördert: Bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen oder in die Beschaffung mobiler (containerisierter, rollender oder schwimmender) Landstromversorgungssysteme

    Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 80 %, je nach Maßnahmenart

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    Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

    Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

    Hinweis: Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt einen Antrag zu stellen.

    Was wird gefördert: der Kauf von E-Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen.

    Wie wird gefördert: Zuschuss

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    Wasserstofferzeugung- und Infrastruktur

    Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur

    Wer fördert: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

    Wer wird gefördert: Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU, Verband/Vereinigung

    Was wird gefördert: Projektaktivitäten z. B. in den Bereichen Capacity Building, Länder- und Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur internationalen Vernetzung und (kleine) Modell- und Pilotvorhaben

    Wie wird gefördert: Zuschuss

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    Themenoffen

    Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

    Wer fördert: KfW Bankengruppe

    Wer wird gefördert: Unternehmen

    Was wird gefördert: Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

    Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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    KfW-Kredit für Wachstum

    Wer fördert: KfW Bankengruppe

    Wer wird gefördert: Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro

    Was wird gefördert: Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

    Wie wird gefördert: Darlehen

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    KfW-Umweltprogramm (240, 241)

    Wer fördert: KfW Bankengruppe

    Wer wird gefördert: kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)

    Was wird gefördert: Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen zur Versorgung von Schiffen mit Strom (wie zum Beispiel Landstromanlagen)

    oder nachhaltigen alternativen Kraftstoffen (wie zum Beispiel grünen Wasserstoff), Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)

    Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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    Exportintiative Umweltschutz (H2/BZ)

    Wer fördert

    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

    Wer wird gefördert:

    speziell an deutsche Technologieunternehmen im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, die sich auf internationaler Ebene etablieren und weltweit Absatzmärkte schaffen wollen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die wissenschaftliche Ausgestaltung und Begleitung eines Projekts umsetzen

    Was wird gefördert:

    Projekte im Bereich „grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien“ zur netzfernen und dezentralen Stromversorgung

    Wie wird gefördert:

    Zuschuss

     

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    Europäische Union

    Horizon Europe Framework Programme (HORIZON)

    Wer fördert: Europäische Union (EU)

    Wer wird gefördert: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

    Was wird gefördert: Recherche und Innovation in 7 Bereichen, die insgesamt 26 Themen umfassen und einen direkten sowie messbaren Beitrag zu den Zielen des Clean Hydrogen Joint Undertaking leisten.

    Die 7 Bereiche sind:

    1. Renewable Hydrogen Production
    2. Hydrogen Storage and Distribution
    3. Transport
    4. Heat and Power
    5. Cross-cutting
    6. Hydrogen Valleys
    7. Strategic Research challenge

    Wie wird gefördert: Zuschuss

    Hinweis: Deadline für die Einreichung ist um 17 Uhr am 18. April 2023

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    Stand: Juni 2023

    Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

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