Förderung

Finanzierungshilfen und Vernetzungsangebote zur Umsetzung von Wasserstoffprojekten

 

Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Förderungen. Unten finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote. Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

 

Regionale Förderprogramme

Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern.

 

FÖRDER-ABC

Wie beantrage ich eine Förderung? Was ist eine Projektskizze? Was ist De-mininis? Und wer bekommt den KMU-Bonus? Wir erklären die wichtigsten Begriffe im Förder-ABC.

Förderprogramme – Schnellzugriff

.

Anlagen und Prozesse

.

Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff

.

Forschung und Entwicklung

.

H2-Tankstellen und

Mobilität

.

Photovoltaik/

Erneuerbare Energien

.

Wärme

.

Themenoffen

Anlagen und Prozesse

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationspläne

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: Unternehmen u.a.

Was wird gefördert: Erstellung eines Transformationsplans (inkl. CO2-Bilanzierung). Gefördert werden die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehenden externen Dienstleistungen (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.)

Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.

Mehr Informationen

Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung (KMU werden bevorzugt gefördert)

Was wird gefördert: großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert

Wie wird gefördert: Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW

Mehr Informationen

Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff

Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen

Was wird gefördert: Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften z.B. Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff

Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 4: Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.

Mehr Informationen

Forschung und Entwicklung

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen

 Was wird gefördert: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

 Wie wird gefördert: Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU

  • zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR

 

Mehr Informationen

KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: KMU; im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Was wird gefördert: FuE-Vorhaben in den Bereichen Energie- und Rohstoffeffizienz, Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement etc.

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Mehr Informationen

KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Foschung (BMBF)

Wer wird gefördert: KMU, mittelständische Unternehmen und im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert: FuE-Vorhaben mit materialwissenschaftlichen Fragstellungen und hohem Anwendungspotenzial in den Themenbereichen: Materialien für die Energietechnik Materialien, Materialien für Mobilität und Transport oder nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

Mehr Informationen

Zentrales Innovationsprogramm (ZIM)

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: KMU, weitere mittelständische Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen

Was wird gefördert: FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen (technologieoffen)

Wie wird gefördert: Zuschuss, max. 2,3 Mio. EUR für ein Gesamtprojekt

Mehr Informationen

7. Energieforschungsprogramm

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Was wird gefördert: Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können, aus prioritären Handlungsfeldern

Wie wird gefördert: Zuschuss

Mehr Informationen

Hydrogen Research Call 2024

Wer fördert: Clean Hydrogen Partnership

Wer wird gefördert: Unternehmen u.a.

Was wird gefördert: Forschung und Innovation mit direkten und quantifizierbaren Auswirkungen zur Erreichung der Ziele des Clean Hydrogen Joint Undertaking in insgesamt 20 Themenfeldern:

5 topics – 25M€ funding – Renewable Hydrogen Production
5 topics – 27M€ funding – Hydrogen Storage and Distribution
4 topics – 19M€ funding – Transport
2 topics – 9M€ funding – Heat and Power
2 topics – 4.5M€ funding – Cross-cutting
2 topics – 29M€ funding – Hydrogen Valleys

Wie wird gefördert: vorab festgelegte Pauschalbeträge (lump sum grants)

Hinweis: Anträge können bis zum 17 April 2024 (17 Uhr CEST) eingereicht werden.

Mehr Informationen

Gemeinsamer deutsch-französischer Förderaufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Was wird gefördert: Verbundvorhaben zwischen deutschen und französischen Partnern, die anwendungsorientierte Grundlagenforschung durchführen (etwa entsprechend TRL 1-5). Die Projekte sollten hochinnovative Forschungsbeiträge zu einer künftigen sektorübergreifenden Wasserstoffwirtschaft in Frankreich, Deutschland und Europa erwarten lassen. Die zu fördernde Forschung soll sich mit einem der folgenden thematischen Schwerpunkte befassen:

  • Innovation für die elektrochemische Wasserstoffproduktion
  • Forschung für eine starke Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere Wasserstoffträger
  • Fortschritte bei Systemen für die Energieerzeugung aus Wasserstoff: Systemintegration und -modellierung

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Frist zur Einreichung ist der 6. Mai 2024, 13:00 Uhr MEZ

Mehr Informationen

H2-Tankstellen und Mobilität

Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG

Was wird gefördert: Beschaffung von brennstoffzellen-betriebenen Neuspezialfahrzeugen; Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 50 % der förderfähigen Ausgaben; max. 350.000 Euro je Fahrzeug/insgesamt 1,4 Mio.

Mehr Informationen

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die entsprechend der EU-Taxonomie umgesetzt werden

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 50. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Standardvariante – 268) bzw. ab 25. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Individualvariante – 269)

Mehr Informationen

IKK – Nachhaltige Mobilität

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

 Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die gemäß der EU-Taxonomie umgesetzt werden

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Jahr

Mehr Informationen

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert: KMU u.a.

Was wird gefördert: Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, innovative Konzepte und weiteres

Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung im Rahmen von verschiedenen Förderaufrufen mit Schwerpunkten

Mehr Informationen

Förderaufruf zur Einreichung von Projektvorschläge im Rahmen des Verkehrsprogramms - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe

Wer fördert: Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Wer wird gefördert: Unternehmen

Was wird gefördert: Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
  • Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
  • Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Vorschläge können bis zu einer von drei Fristen eingereicht werden: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025

Mehr Informationen

Photovoltaik/Erneuerbare Energien

Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Niedersachsen Invest GRW

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachsen Invest GRW“

Niedersachsen Invest EFRE

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachen Invest EFRE“

Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

Wärme

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:

Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt

Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und ProzessenBasisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.

o Modul 5 – Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.

o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.

Mehr Informationen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen (Maßnahmen aus den Modulen 1 – 5).

Wie wird gefördert? Die Förderung wird im Rahmen von Wettbewerbsrunden verteilt. Gefördert werden die Projekte mit den höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz“). Die Förderquote liegt bei bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR/Projekt

Mehr Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.

Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen

Mehr Informationen

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)

Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)

Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.

Mehr Informationen

Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 15 Mio. EUR je Vorhaben

Mehr Informationen

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

Themenoffen

KfW-Kredit für Wachstum

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro

Was wird gefördert: Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

Wie wird gefördert: Darlehen

Mehr Informationen

KfW-Umweltprogramm (240, 241)

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)

Was wird gefördert: Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen zur Versorgung von Schiffen mit Strom (wie zum Beispiel Landstromanlagen)

oder nachhaltigen alternativen Kraftstoffen (wie zum Beispiel grünen Wasserstoff), Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben.

Ab sofort: Bis zu 60% Tilgungszuschuss für „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“

Mehr Informationen

Innovation Fund 2023 Call (IF23 Call)

Wer fördert: Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Wer wird gefördert: Unternehmen

Was wird gefördert: Der Einsatz von innovativen Dekarbonisierungstechnologien in 5 Themenbereiche mit unterschiedlichen Budget- und Investitionsanforderungen (CAPEX). Die Themenbereiche:

  • General decarbonisation (large-scale)
  • General decarbonisation (medium-scale)
  • General decarbonisation (small scale)
  • Cleantech manufacturing: Projekte mit CAPEX > 2.5 Millionen EUR, die sich auf die Herstellung von Komponenten für erneuerbare Energien (EE), Energiespeicherung, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung konzentrieren
  • Pilot

Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 60 % der relevanten Kosten, die nach der in jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Methodik berechnet werden

Hinweis: Anträge können bis zum 9. April 2024 (17 Uhr MEZ) eingereicht werden.

Mehr Informationen

Stand: März 2024

Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

Quelle: KEAN/ Ulrich Pucknat

Neele Birnbaum

Fachreferentin Förderung

0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de 

Impressum

.

Datenschutzerklärung