Förderung

Finanzierungshilfen und Vernetzungsangebote zur Umsetzung von Wasserstoffprojekten

Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Förderungen. Unten finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene. Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

 

Aktueller Hinweis zu den Auswirkungen der Haushaltssperre:

+++ Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft laut BMWK u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.+++ 

 

Regionale Förderprogramme

Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern.

Förder-ABC

Wie beantrage ich eine Förderung? Was ist eine Projektskizze? Was ist De-mininis? Und wer bekommt den KMU-Bonus? Wir erklären die wichtigsten Begriffe im Förder-ABC.

Niedersachsen

Region Hannover

Hannover Region H2 Invest

Wer fördert: Region Hannover

Wer wird gefördert: KMU gemäß der EU-Definition, die Durchführung ihres Vorhabens in einer Betriebsstätte bzw. Niederlassung innerhalb der Region Hannover planen sowie weitere Unternehmen, wenn diese einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1.000 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen und die Durchführung ihres Vorhabens in einer Betriebsstätte bzw. Niederlassung innerhalb der Region Hannover planen

Was wird gefördert: investive Vorhaben, die jeweils mindestens den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen und eines der folgenden Ziele adressieren: (De-)Zentrale Erzeugung von grünem Wasserstoff, Transport von grünem Wasserstoff, Speicherung von grünem Wasserstoff, Nutzung von grünem Wasserstoff oder Entwicklung, Herstellung, Wartung und Wiederverwertung von Komponenten sowie technischen Bauteilen für die Wasserstoffwirtschaft

Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 30.000 EUR

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Gebäude, Anlagen und Prozesse

Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert: Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Information inkl. der Präsentation der Förderung finden Sie bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und die Antragsunterlagen bei der NBank.

 

Forschung und Entwicklung

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen

 Was wird gefördert: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

 Wie wird gefördert: Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU

  • zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR

 

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Mobilität

Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG

Was wird gefördert: Beschaffung von brennstoffzellen-betriebenen Neuspezialfahrzeugen; Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 50 % der förderfähigen Ausgaben; max. 350.000 Euro je Fahrzeug/insgesamt 1,4 Mio.

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Deutschland

Gebäude, Anlagen und Prozesse

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationskonzepte

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: Unternehmen

Was wird gefördert: Erstellung eines Transformationskonzepts (inkl. CO2-Bilanzierung). Außerdem können Unternehmen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von EEW-Maßnahmen beantragen

Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 60 %, max. 50.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 EUR.

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Dekarbonisierung in der Industrie

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: gewerbliche Unternehmen und Konsortien, wenn

  • sie am Europäischen Emissionshandelssystem (außer Energieversorger) teilnehmen und prozessbedingt Treibhausgasemissionen verursachen,
  • das antragstellende Unternehmen eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland hat und das Projekt in Deutschland umsetzt

Was wird gefördert: Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen, mit dem Potential, Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 70 %

Hinweis: Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie

Ausschlussfrist für Förderanträge: 31.12.2023

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Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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BMUV-Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung (KMU werden bevorzugt gefördert)

Was wird gefördert: großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert

Wie wird gefördert: Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW

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Forschung und Entwicklung

KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: KMU; im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Was wird gefördert: FuE-Vorhaben in den Bereichen Energie- und Rohstoffeffizienz, Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement etc.

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

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KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Foschung (BMBF)

Wer wird gefördert: KMU, mittelständische Unternehmen und im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert: FuE-Vorhaben mit materialwissenschaftlichen Fragstellungen und hohem Anwendungspotenzial in den Themenbereichen: Materialien für die Energietechnik Materialien, Materialien für Mobilität und Transport oder nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien

Wie wird gefördert: Zuschuss

Hinweis: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

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Zentrales Innovationsprogramm (ZIM)

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert: KMU, weitere mittelständische Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen

Was wird gefördert: FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen (technologieoffen)

Wie wird gefördert: Zuschuss, max. 2,3 Mio. EUR für ein Gesamtprojekt

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7. Energieforschungsprogramm

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Was wird gefördert: Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können, aus prioritären Handlungsfeldern

Wie wird gefördert: Zuschuss

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Mobilität

Bundesförderung für den Bau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen in der Schifffahrt

Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Wer wird gefördert: Unternehmen (juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert: Investitionen in den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen, die bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland in Auftrag gegeben werden, wobei die Vergabe unter Einhaltung wettbewerblicher, transparenter, diskriminierungsfreier und auflagenfreier Bedingungen zu erfolgen hat (vgl. Art. 56b Abs. 7 AGVO)

Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 40 % der beihilfefähigen Ausgaben

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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die entsprechend der EU-Taxonomie umgesetzt werden

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 50. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Standardvariante – 268) bzw. ab 25. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Individualvariante – 269)

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IKK – Nachhaltige Mobilität

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

 Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die gemäß der EU-Taxonomie umgesetzt werden

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Jahr

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Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen

Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert: Natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung werden und bei Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben

Was wird gefördert: Bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen oder in die Beschaffung mobiler (containerisierter, rollender oder schwimmender) Landstromversorgungssysteme

Wie wird gefördert: Zuschuss von max. 80 %, je nach Maßnahmenart

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Wasserstofferzeugung- und Infrastruktur

Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Wieder ab 2024)

Hinweis: Der Förderaufruf für 2023 ist beendet, wird aber ab 2024 voraussichtlich neu aufgelegt. Folgende Informationen sind aus dem Aufruf 2023 und werden für 2024 ggf. geändert. 

Wer fördert: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Wer wird gefördert: Forschungseinrichtung, Hochschule, KMU, Verband/Vereinigung

Was wird gefördert: Projektaktivitäten z. B. in den Bereichen Capacity Building, Länder- und Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur internationalen Vernetzung und (kleine) Modell- und Pilotvorhaben

Wie wird gefördert: Zuschuss

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Themenoffen

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen

Was wird gefördert: Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

Wie wird gefördert: Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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KfW-Kredit für Wachstum

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro

Was wird gefördert: Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

Wie wird gefördert: Darlehen

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KfW-Umweltprogramm (240, 241)

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert: kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)

Was wird gefördert: Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen zur Versorgung von Schiffen mit Strom (wie zum Beispiel Landstromanlagen)

oder nachhaltigen alternativen Kraftstoffen (wie zum Beispiel grünen Wasserstoff), Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben.

Ab sofort: Bis zu 60% Tilgungszuschuss für „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“

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Exportintiative Umweltschutz (H2/BZ)

Wer fördert

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Wer wird gefördert:

speziell an deutsche Technologieunternehmen im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, die sich auf internationaler Ebene etablieren und weltweit Absatzmärkte schaffen wollen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die wissenschaftliche Ausgestaltung und Begleitung eines Projekts umsetzen

Was wird gefördert:

Projekte im Bereich „grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien“ zur netzfernen und dezentralen Stromversorgung

Wie wird gefördert:

Zuschuss

 

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Stand: Oktober 2023

Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

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