Förderung

Förder-ABC

Wie stelle ich einen Förderantrag? Welche Unterlagen brauche ich dafür? Bekomme ich einen KMU-Zuschuss? Und was gehört in eine Projektskizze? Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe im Förder-Dschungel.

A wie ...

Antragstellung

Förderanträge laufen meistens über ein Online-Portal. Eine Übersicht zu aktuellen gibt es auf www.wasserstoff-niedersachsen.de Bevor Sie einen Förderantrag stellen, sollten Sie folgende Dinge prüfen:

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Welche Fördervoraussetzungen gelten?
  • Wie ist der Antragsprozess für die Förderung gestaltet? Wie sieht der Ablauf aus? Handelt es sich zum Beispiel um ein 1- oder 2-stufiges Antragsverfahren?
  • Wann sind Stichtage und Antragsfristen?

Diese und weitere Fragen werden auf den Übersichtseiten zum jeweiligen Förderprogramm beantwortet. Dort werden auch Merkblätter und Formulare zur Antragstellung bereitgestellt.

 

ANBestP

Dahinter verbergen sich „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBestP). Die ANBestP enthalten Nebenbestimmungen gemäß des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit nicht anders bestimmt.

 

Aufbewahrungspflichten

Der Zuwendungsempfänger muss i.d.R. Belege und Verträge sowie weitere mit der Förderung zusammenhängende Dokumente aufzubewahren. Informieren Sie sich vorab über die geltende Aufbewahrungsfrist. Auskunft hierzu erhalten Sie z. B. in der Förderrichtlinie oder beim Projektträger.

 

Anteilsfinanzierung

Erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung, wird ein fester prozentualer Anteil der förderfähigen Gesamtkosten übernommen.

B wie ...

Bonitätsprüfung

Wer einen Antrag auf Förderung stellt, muss evtl. auch Bonitätsunterlagen (wie Jahresabschlüsse, Bankauskünfte oder ein Auszug aus dem Handelsregister, sofern eingetragen) einreichen. Auf Basis dieser wird Ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und damit sichergestellt, dass Sie die erforderlichen Eigenmittel zur Umsetzung des Vorhabens aufbringen können.

 

Bewilligungszeitraum

Darunter ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die bewilligte Maßnahme durchgeführt und beendet werden muss.

 

Berater/Beratungsunternehmen

Wer Fördermittel beantragen möchte, muss damit rechnen, dass der Prozess viel Kapazität bindet. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein im Vorfeld eine Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen.

Dafür können Sie mit einem qualifizierten Berater oder einem Beratungsunternehmen zusammenarbeiten. Die Beratung kann vor der Antragstellung geschehen oder als Hilfe während des Prozesses in Anspruch genommen werden.

Es gibt auch konkrete Beratungsförderungen – etwa die niedrigschwelligen Einstiegsberatungen der KEAN, die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) oder das Programm „Förderung unternehmerischen know-hows“.

C wie ...

Call for proposals (Ausschreibung)

Unter dem Begriff „Call for propsals“ versteht man eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch einen öffentlichen Auftraggeber. Hierbei handelt es sich um ein gängiges Instrument im Rahmen von (EU-)Förderprogrammen, das klar identifizierte Kategorien und Antragsteller adressiert.

Ein Beispiel hierfür ist der „Call for proposals“ durch die Clean Hydrogen Partnership, welche mit insgesamt 300,5 Millionen EUR Projekte unterstützt. Sie richtet sich insbesondere an Wasserstoff-Projekte für die regenerative Produktion oder die Entwicklung von Speicher- und Verteilungsmöglichkeiten.

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D wie ...

De-minimis Beihilfen

Es gibt auch Förderungen, die keinen Antragsprozess mit sich bringen. Sie heißen De-minimis Beihilfen.

Darunter versteht man geringfügige finanzielle, nicht genehmigungspflichtige Zuwendungen, die Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Die Summe der gewährten De-minimis Beihilfen darf innerhalb des laufenden sowie die zwei vorangegangenen Kalenderjahre den Schwellenwert von 200.000 EUR nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen

E wie ...

Eigenanteil/Eigenmittel

Oftmals kann ein Vorhaben nicht komplett aus Fördermitteln finanziert werden. Sie müssen dann die restlichen Mittel der Gesamtkosten selbst aus Eigenmitteln decken.

Handelt es sich um ein kleines- oder mittleres Unternehmen (KMU) kann sich der Eigenanteil ggf. durch die Gewährung eines KMU-Aufschlags/Bonus reduzieren.

 

Einzel- und Verbund-/Kooperationsvorhaben

Bei Einzel-, Verbund und Kooperationsvorhaben handelt es sich um zentrale Instrumente der Projektförderung. Es wird unterschieden, ob Sie als Unternehmen oder Institut ein eigenes Vorhaben umsetzen möchten, oder in Kooperation mit Dritten, also anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

Ziel bei der Förderung von Verbundvorhaben ist es die Zusammenarbeit von Unternehmen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen bzw. anderen Unternehmen zu bewirken und so z. B. Synergieeffekte und Wissenstransfers zu erzielen.

F wie...

Förderrichtlinie

Eine Förderrichtlinie nennt man die Vorschriften, die gelten, um die finanzielle Unterstützung für ein Vorhaben zu erhalten. In diesem Gesetzestext stehen die im Förderprogramm formulierten Inhalte, und Ziele, aber auch an wen sich das Förderprogramm richtet, also die Zuwendungsempfänger. Förderrichtlinien konkretisieren die Details hinter den Förderprogrammen und benennen, woran sich die verantwortlichen Stellen, bspw. ein Ministerium, bei der Förderentscheidung orientieren müssen.

Fördergebiet

Definiert auf welches Gebiet die Förderung abzielt. Unterschieden wird zwischen Fördermitteln, die für Antragsteller in bestimmte Regionen (z. B. Region Hannover), landesweit (z. B. Niedersachsen), bundesweit oder auch auf europäischer Ebene zur Verfügung stehen.

 

Förderquote

Die Förderquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Gesamtkosten des Förderprojekts, das durch die gewährten Fördermittel finanziert wird. Diese variieren je nach Förderprogramm. Siehe auch: Eigenanteil/Eigenmittel.

 

Fördervoraussetzungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu gehören z. B. die Antragsberechtigung, Abschluss von Kooperationsvereinbarungen (bei Verbundprojekten), ein Nachweis der Bonität oder der zweckmäßigen Verwendung der Mittel.

 

G wie ...

Gegenstand der Förderung

Der „Gegenstand der Förderung“ beschreibt die Arten der förderfähigen Maßnahmen. Das z. B. die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen und die Ausgaben/Kosten die förderfähig sind. Zumeist werden darüber hinaus auch solche Inhalte benannt, die von der Förderung ausgeschlossen sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, nutzen Sie die FAQs oder nehmen zum Fördermittelgeber oder Beratungsstellen (regionale Wirtschaftsförderungen oder Klimaschutz- und Energieagenturen) auf.

 

 

H wie ...

H2-Förderung

Aktuell gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Vorhaben, insbesondere auf Bundesebene. Einen Überblick geben verschiedene Fördermittelübersichten/-datenbanken:

I wie ...

Investitionszuschuss

Ein Investitionszuschuss ist eine finanzielle Zuwendung von öffentlicher Hand, die nicht zurückgezahlt werden muss. Der Fördermittelgeber schreibt bestimmte Fördervoraussetzungen und -bedingungen (siehe auch Gegenstand der Förderung) fest. Diese sollen sicherstellen, dass  die angestrebten Ziele mit Gewährung des Zuschusses auch erreicht werden..

Innovationsgrad

Dahinter steckt die Frage „Wie innovativ ist das Vorhaben aus wissenschaftlicher oder technischer Sicht?“. Das geplante Vorhaben muss einen gewissen Innovationsgrad aufweisen. Damit ist zum Beispiel die Einführung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten (Güter, Dienstleistungen), Prozessen sowie Marketing- und Organisationsmethoden gemeint, die über den Stand der Technik hinausgehen. Für die Evaluation des Innovationsgrads gibt es i.d.R. eine Scoring-Tabelle.

J wie ...

Jungunternehmer

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderprogrammen unterstützt Jungunternehmen/Start Ups, um die Gründungsmentalität zu stärken und die Potenziale zu entfalten. Mehr Infos zur Definition von Jungunternehmen finden Sie bei der NBank.

Beispiele: Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“, ERP-Gründerkredit – StartGeld, ERP-Kapital für Gründung

 

 

K wie ...

KMU

Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden solche Unternehmen bezeichnet, die entsprechend der Definition der EU-Kommission (Mai 2003):

  • weniger als 250 Beschäftigte haben,
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR
  • oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

Die Berechnung der Mitarbeiteranzahl sowie der finanziellen Schwellenwerte sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Aufschluss darüber gibt ein Leitfaden der EU-Kommission.

KMU-Bonus

KMU profitieren häufig von dem sogenannten KMU-Bonus. Dabei handelt es sich um einen Aufschlag der Förderquote (meist i. H. v. 10 %) der speziell KMU gewährt wird.

Kumulierung von Förderungen (Kumulierungsverbot)

Vor Antragstellung im Rahmen eines Förderprogramms sollten Sie die Richtlinie und Merkblätter bezüglich der Frage sichten, ob und wie die Fördermittel kombiniert werden können. In manchen Programmen wird die Kombination oder Kumulierung von Fördermitteln explizit ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die jeweils vorgegebenen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden (z. B. nach der „De-minimis“-Verordnung, s. D wie …).

L wie ...

Liefer- und Laufzeitverträge

Die Antragstellung für eine Förderung erfolgt grundsätzlich vor Beginn eines Vorhabens. Sie sollten sich über die Definition des „Vorhabenbeginns“ im Zusammenhang mit der jeweiligen Förderung informieren. In den meisten Fällen gilt bereits der Abschluss von rechtsgültigen Liefer- und Laufzeitverträgen als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Maßnahmen die bereits vor Antragstellung bzw. bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt, begonnen wurden, können in der Regel grundsätzlich nicht gefördert werden.

S. auch V wie vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

 

Letter of Intent (LOI)

Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung, häufig von Projektpartnern für Verbundvorhaben ausgestellt, die ein Interesse an der Mitwirkung des geplanten Vorhabens haben. Siehe auch Memorandum of Understanding.

 

(Kostenneutrale) Laufzeitverlängerung

Zur Verlängerung der Projektlaufzeit kann in manchen Fällen ein Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung gestellt werden. Informieren Sie sich hierzu in der Richtlinie, den Merkblättern oder beim Projektträger.

 

M wie ...

Memorandum of Understanding

Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung, häufig von Projektpartnern für Verbundvorhaben ausgestellt, die ein Interesse an der Mitwirkung des geplanten Vorhabens haben. Sieht auch Letter of Intent.

 

Mitteilungspflichten

Gemäß Nr. 5 ANBestP hat der Zuwendungsempfänger bestimmte Mitteilungspflichten gegenüber der Bewilligungsbehörde. Dazu zählt zum Beispiel die Bewilligungsbehörde unverzüglich zu informieren, wenn der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen (Nr. 5.2)

N wie ...

NBank

Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen und hat ihren Hauptsitz in Hannover. Sie ist zuständig für die Beratung und Abwicklung zu Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Mehr Informationen

 

Nebenbestimmungen

Die Nebenbestimmungen werden mit dem Zuwendungsbescheid zugestellt und regeln weitere Details zur Förderung. Siehe z. B. auch A wie ANBestP.

O wie ...

Online-Antragstool

Die Einreichung von Anträgen, Angeboten und Projektskizzen erfolgt meist über ein elektronische Formularsysteme. Die eingereichten Dokumente müssen nach erfolgreicher Einreichung i. d. R. ausgedruckt und unterschrieben versendet werden.

Das Förderportal auf Bundesebene ist „easy-Online“. Die Bundesregierung hat einen Leitfaden zur Einreichung über das System erstellt.

Auf Landesebene können Sie die Transformationsberatungen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) über das Online-Tool hier beantragen.

P wie ...

Projektträger: Bezeichnung für die Einrichtung, welche für die Organisatin und Verwaltung der Förderung verantwortlich ist. Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, das VDI Technologiezentrum, der Projektträger Jülich oder das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sind nur einige Beispiele für Einrichtungen die entsprechenden Verantwortlichkeiten als Projektträger übernehmen. Die Aufgabe der Projektträgerschaft wird Ihnen in der Regel von den Ministerien auf Bundes- und Länderebene.

 

Projektskizze: Projektskizzen dienen einer ersten Begutachtung des Projekts und sollen den wesentlichen Kern kurz und prägnant zusammenfassen. In einem mehrstufigen Antragsverfahren dienen diese dem Zweck die Förderfähigkeit des Vorhabens zu ermitteln. Besteht die Möglichkeit zur Förderung, wird der Antragsteller zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert

Die Projektskizze umfasst i.d.R.

  • eine Darstellung der Projektidee
  • Ergebnisse der Recherche und Stand der Technik
  • Eine Einschätzung der Anwendungsmöglichkeiten und des Gesamtaufwands.

R wie ...

Rückförderungen/Rückzahlungen von Fördermitteln

Es kann passieren, dass Zuwendungen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Fördermittelempfänger die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid nicht eingehalten hat, Verwendung der Zuwendungen nicht ordnungsgemäß belegt werden können oder die Mittel nicht vollständig verbraucht wurden.

Bei Innovationsförderungen ist dies nicht zutreffend, da vorab wissentlich die Möglichkeit besteht, dass der innovative Ansatz eventuell nicht funktioniert.

S wie ...

Sachbericht

Der Sachbericht dient der Darstellung der erzielten (Zwischen-)Ergebnisse des geförderten Vorhabens/Projekts/der Maßnahme unter Verwendung der Zuwendung. In der Regel handelt es sich um einen formalisierten Bericht.

 

Start Up

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderprogrammen unterstützt Jungunternehmen/Start Ups, um die Gründungsmentalität zu stärken und die Potenziale zu entfalten. Eine Definition, wer als Start Up gilt, gibt es bei der NBank.

Beispiele: Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“, ERP-Gründerkredit – StartGeld, ERP-Kapital für Gründung

T wie ...

Technology Readiness Level (TLR) / Dt.: Technologiereifegrad

Dabei handelt es sich um eine Skala zur Bewertung des Entwicklungsstands neuer Technologien. Auf einer Skala von 1-9 gibt dieser basierend auf einer systematischen Analyse an wie weit eine Technologie entwickelt ist. Ursprünglich wurde der TRL 1988 von der NASA zur Bewertung von Raumfahrttechnologien entwickelt. Heute wird er als Standard in verschiedenen Bereichen der Zukunftstechnoligen und teils als Förderkriterium genutzt.

 

Tilgungszuschuss

Dabei handelt es sich um einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der mit der Kreditschuld verrechnet wird und auf die se Weise den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduziert. Gewährt wird ein solcher Zuschuss z. B. im Rahmen der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ (Nr. 295) oder zum Bau/der Sanierung eines Energieeffizienzhauses im Zusammenhang mit der „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)“.

 

U wie ...

Unterstützungsmöglichkeiten

Für etwas mehr Durchblick im „Fördermittel-Dschungel“ können neben den Fördermitteldatenbanken (siehe „H2-Förderung“) auch Fördermittelberatungen oder bundesweite Initiativen sorgen.

Hilfe und Kontaktdaten finden Sie häufig direkt auf der Förderseite oder in den entsprechenden FAQs. Die Förderbanken der Länder, die NBank, regionale Wirtschaftsförderer oder die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen können Ihnen häufig in Form von Beratungsangeboten weiterhelfen.

V wie ...

Verwendungsnachweis / Verwendungsnachweisprüfung

Der Projektträger (Bewilligungsbehörde) verlangt vom Fördermittelempfänger einen Verwendungsnachweis. Dieser umfasst zum einen den Sachbericht und zum anderen entsprechende zahlenmäßige Nachweis (Übersicht der Ausgaben und Einnahmen inkl. Belege). I. d. R. Überprüfung/Testat vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater erforderlich. Prüfrechte von Bundes- oder Landeseinrichtungen.

 

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Maßnahmen die bereits vor Antragstellung bzw. bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt, begonnen wurden, können in der Regel grundsätzlich nicht gefördert werden. In Sonderfällen kann diese Regel umgangen werden. Bewilligt der Fördermittelgeber einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“, können bereits vor finaler Zusage Investitionen oder Vertragsabschlüsse getätigt werden, ohne den Genehmigungsprozess zu beeinträchtigen.

 

W wie ...

Wasserstoff

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Sie bei der Realisierung Ihrer Vorhaben im Bereich Wasserstoff unterstützen. Einen Überblick bekommen Sie hier:

Niedersächsisches Wasserstoff-Netzwerk (NWN)

Fördermitteldatenbank des Bundes

Wirtschaftsförderung

Wer Fördermittel beantragen möchte, muss damit rechnen, dass der Prozess viel Kapazität bindet. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein im Vorfeld eine Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen.

Dafür können Sie mit einem qualifizierten Berater oder einem Beratungsunternehmen zusammenarbeiten. Die Beratung kann vor der Antragstellung geschehen oder als Hilfe während des Prozesses in Anspruch genommen werden.

Es gibt auch konkrete Beratungsförderungen – etwa die niedrigschwelligen Einstiegsberatungen der KEAN, die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) oder das Programm „Förderung unternehmerischen know-hows“. Sie auch B wie Beratung.

Z wie ...

Zuwendungsbescheid

Dabei handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung über die Bewilligung der beantragten Fördermittel. Im Rahmen des Zuwendungsbescheids werden die zuwendungsfähigen Ausgaben benannt. Nur solche Ausgaben, die im Zuwendungsbescheid aufgeführt sind, werden gefördert und sind durch den Fördermittelempfänger abrechnungsfähig.

 

Zwischennachweis/Verwendungsnachweis

Im Zusammenhang mit Projektförderungen verlangt der Projektträger in der Regel einen Zwischen-/Verwendungsnachweis vom Zuwendungsempfänger.

Sie haben weitere Fragen? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.

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