Förderung
Finanzierungshilfen und Vernetzungsangebote zur Umsetzung von Wasserstoffprojekten
Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Förderungen. Unten finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene. Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.
Niedersachsen
Themenoffene Förderungen
Wasserstoffrichtlinie
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Was wird gefördert: Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft
Wer wird gefördert: Unternehmen, Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und weitere Forschungseinrichtungen
Einzelbetriebliche Investitionsförderung
NBank
Was wird gefördert: Einrichtungsinvestition, Erweiterungsinvestition, Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses (weitere Punkte siehe Link)
Wer wird gefördert: KMUs
Forschung und Entwicklung
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
NBank
Was wird gefördert: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
Wer wird gefördert: KMUs, kooperierende Forschungseinrichtungen
Infrastruktur
Anschaffung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Was wird gefördert: Beschaffung von Neufahrzeugen
Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen, Regionalverband Großraum Braunschweig
Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr
NBank
Was wird gefördert: Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr; Kauf neuer Kraftfahrzeuge (CO2-freie oder CO2-sparsame Antriebssysteme)
Wer wird gefördert: Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 NNVG
Mobilität
Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Was wird gefördert: Beschaffung von brennstoffzellen-betriebenen Neuspezialfahrzeugen; Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb
Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen
Anschaffung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Was wird gefördert: Beschaffung von Neufahrzeugen
Wer wird gefördert: Niedersächsische Kommunen, Regionalverband Großraum Braunschweig
Deutschland
Themenoffene Förderungen
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand.
Was wird gefördert: Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, darunter folgende Module:
-
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Wasser, Abwasser, Abfall
- Transport und Speicherung von CO2
- Nachhaltige Mobilität
- Green IT
Wer wird gefördert: Folgende in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro:
-
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Kommunale Unternehmen.
- Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Forschung und Entwicklung
Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II): F&E-Projekte zu Wasserstoff und Brennstoffzellen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Was wird gefördert: Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen
Wer wird gefördert: Unternehmen, KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Was wird gefördert: Systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie,
treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren für Industrieprozess
Wer wird gefördert: KMUs, in Kombination auch Forschungseinrichtungen
7. Energieforschungsprogramm
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wer wird gefördert: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert: Themenoffen (FuE Projekte, Durchführbarkeitsstudien, Leistungen zur Markteinführung)
Wer wird gefördert: KMUs; Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten
KMU-innovativ: Materialforschung
ProMat_KMU / Bundesministerium für Bildung und Forschung
Was wird gefördert: Materialien für die Energietechnik (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien; Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit; Hybridkonzepte; neue Batterie-Systeme auf der Basis von Metall-Luft oder Lithium-Schwefel)
Wer wird gefördert: KMUs, Forschungseinrichtungen (nur in Kombination mit KMU)
FH-Kooperativ
Bund
Was wird gefördert: themenoffen; Zusammenarbeit zwischen FH und Unternehmen erforderlich
Wer wird gefördert: Fachhochschulen/Hochschulen der Angewandten Wissenschaft
Industrie
Dekarbonisierung in der Industrie
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Was wird gefördert: Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die Förderung umfasst die Forschung und Entwicklung ab Technologiereifegrad (TRL) 4, die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen mit folgendem Fokus: 1) Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren und 2) Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität.
Wer wird gefördert: Unternehmen sowie Konsortien von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehören einer Branche an, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst wird und prozessbedingte Emissionen aufweist.
- Sie planen oder betreiben Anlagen, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind.
- Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und planen die Umsetzung des Förderprojekts in Deutschland.
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Was wird gefördert: Systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie,
treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren für Industrieprozess
Wer wird gefördert: KMUs, in Kombination auch Forschungseinrichtungen
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert: Themenoffen (FuE Projekte, Durchführbarkeitsstudien, Leistungen zur Markteinführung)
Wer wird gefördert: KMUs; Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten
KMU-innovativ: Materialforschung
ProMat_KMU / Bundesministerium für Bildung und Forschung
Was wird gefördert: Materialien für die Energietechnik (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien; Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit; Hybridkonzepte; neue Batterie-Systeme auf der Basis von Metall-Luft oder Lithium-Schwefel)
Wer wird gefördert: KMUs, Forschungseinrichtungen (nur in Kombination mit KMU)
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Was wird gefördert: Großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationskonzepte
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert: Der neue Fördergegenstand der EEW soll Unternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Wegs zur Klimaneutralität unterstützen. Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzepts (inkl. CO2-Bilanzierung). Außerdem können Unternehmen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von EEW-Maßnahmen beantragen.
Wer wird gefördert: Private Unternehmen, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige (wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird) und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen. Für eine Antragsberechtigung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland nötig.
Infrastruktur
Unterstützung des internationalen Ausbaus von Erzeugungsanlagen von grünem Wasserstoff
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Was wird gefördert: Modul 1 (BMWi): Das Modul 1 umfasst internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung (Industrielle Anwendung sowie experimentelle Entwicklung). Modul 2 (BMBF): Das Modul 2 adressiert international begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert: Juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Nur im Modul 2: Verbünde aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Was wird gefördert: Projektaktivitäten z. B. in den Bereichen Capacity Building, Länder- und Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur internationalen Vernetzung und (kleine) Modell-und Pilotvorhaben
Wer wird gefördert: Organisationen insbesondere Vereine und Verbände – sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland
Mobilität
Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI).
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Was wird gefördert:
– Die Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. Förderaufruf
– Die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben. Förderaufruf
– Die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderaufruf
Wer wird gefördert:
Die Projektförderung richtet sich an Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Skizzeneinreichung für Busse mit alternativen Antrieben
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Was wird gefördert: Die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben: Dazu gehören Batteriebusse (inkl. Batterie-Oberleitungsbusse), Brennstoffzellenbusse (inkl. Busse mit Brennstoffzellen als Range-Extender) und Biomethanbusse.
Sowie die Umrüstung, sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist.
Wer wird gefördert: Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Herstellung erneuerbarer CNG- und LNG-Kraftstoffe mittels biologischer Methanisierung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Was wird gefördert: Errichtung und Betrieb von Pilotanlagen (> TLR 5) zur biologischen Methanisierung mit Anwendungsfeld Biokraftstofferzeugung, Bezug bzw. Erzeugung von für den Betrieb der Pilotanlage notwendigen Mengen an grünem Wasserstoff, Begleitende Durchführung von Optimierungsmaßnahmen, Wissenschaftliche Begleitung der Inbetriebnahme und Durchführung zum Betrieb der Anlage.
Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Bau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Was wird gefördert: Investitionen in den Neubau von Betankungsschiffen für LNG (Liquified Natural Gas) und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen, die bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland aufgegeben werden.
Wer wird gefördert: Unternehmen (juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II): F&E-Projekte zu Wasserstoff und Brennstoffzellen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Was wird gefördert: Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen
Wer wird gefördert: Unternehmen, KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II): Hyland
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Was wird gefördert: HyExperts: Beratungs- und Planungsleistungen;
HyPerformer: Investitionen
Wer wird gefördert: Kommunen (HyExperts) sowie Unternehmen (HyPerfomer)
Umweltbonus: Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
BAFA
Was wird gefördert: Zuschuss für neue Brennstoffzellenfahrzeuge
Wer wird gefördert: Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Was wird gefördert: Bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen oder in die Beschaffung mobiler (containerisierter, rollender oder schwimmender) Landstromversorgungssysteme
Wer wird gefördert: natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) – Für Unternehmen
KfW
Was wird gefördert: Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, die z.B. für die Personenbeförderung (samt des ÖPNV) oder den Güterverkehr eingesetzt werden, aber auch Investitionen in die dafür notwendige Infrastruktur. Dazu zählen u.a. auch Fernzüge zur Personenbeförderung mit Wasserstoffantrieb, Wasserstofftankstellen und Wasserstoff-Tankanlagen. Auch Investitionen in die nachhaltige Digitalisierung von Mobilität werden gefördert.
Wer wird gefördert:
-
- Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
IKK – Nachhaltige Mobilität (267) – Für Kommunen
KfW
Was wird gefördert: Es werden insbesondere infrastrukturelle Maßnahmen gefördert, so etwa Investitionen in die Infrastruktur der aktiven Mobilität (z. B. Fuß- und Radverkehr), in den ÖPNV, aber auch in den kommunalen Fuhrpark (u.a. Wasserstofftankstellen).
Wer wird gefördert: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Kommunale Zweckverbände
Wasserstofferzeugung
Förderrichtlinie zur Unterstützung des internationalen Ausbaus von Erzeugungsanlagen von grünem Wasserstoff
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Was wird gefördert: Modul 1 (BMWi): Das Modul 1 umfasst internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung (Industrielle Anwendung sowie experimentelle Entwicklung). Modul 2 (BMBF): Das Modul 2 adressiert international begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert: Juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Nur im Modul 2: Verbünde aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Europäische Union
Förderinstrumente
IPCEI on Hydrogen
EU
EFSI – Europäischer Fonds für strategische Investitionen (Förderkredit)
EU
Was wird gefördert: Konkret müssen die EFSI-Projekte volkswirtschaftlich und technisch solide sein, unter mindestens einen der in Artikel 9 der EFSI-Verordnung genannten förderfähigen Sektoren fallen, den EU-Zielen entsprechen und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sichern
Wer wird gefördert: Unternehmen des Privatsektors, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Banken / Nationale Förderbanken oder andere Finanzinstitute, Fonds oder andere Organismen für gemeinsame Anlagen, Investitionsplattformen
International
Emerging Energy Technologies Fund Hydrogen Innovation Scheme
Schottische Regierung
Das EETF HIS soll die Entwicklung und Demonstration von Technologien und Produkten für erneuerbaren Wasserstoff unterstützen, die erforderlich sind, um das Ziel der schottischen Regierung zu erreichen, bis 2030 eine installierte Wasserstoffproduktionskapazität von 5 GW zu erlangen.
Was wird gefördert?
-
- Produktion von erneuerbarem Wasserstoff: Projekte, die die kostengünstige, effiziente und nachhaltige Produktion von erneuerbarem Wasserstoff unterstützen;
- Wasserstoffspeicherung und -verteilung: Projekte zur Unterstützung einer effizienten Wasserstoffspeicherung und -verteilung, sowohl innerhalb Schottlands als auch für den Export;
- Integrationsprojekte, die die effiziente Integration von Wasserstoff in unser Energiesystem unterstützen.
- die Entwicklung von Wasserstofftest- und -demonstrationsanlagen in Schottland.
Wer wird gefördert?
-
- Um mit der federführenden Organisation zusammenzuarbeiten, kann es sich um ein Unternehmen jeder Größe, eine Forschungseinrichtung, ein RTO, eine akademische Einrichtung oder eine Organisation des öffentlichen Sektors handeln.
- Jede Partnerorganisation muss von der federführenden Organisation zur Mitarbeit an einem Projekt eingeladen werden.
- Projekte können mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, aber mehr als 50 % der finanzierten Projektarbeit (nach Wert) muss in Schottland durchgeführt werden. Die physischen Demonstrationsprojekte müssen in Schottland durchgeführt werden.
- Ihr Projekt kann Partner einbeziehen, die keine Zuschüsse erhalten, z. B. nichtbritische Unternehmen.
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Es fehlt eine Förderung? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an netzwerk[at]wasserstoff-niedersachsen.de.